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    Bei den steuerlichen Verrechnungspreismethoden wird zwischen transaktions- und gewinnbezogenen Ermittlungsformen unterschieden. Grundsätzlich ist derjenigen Methode der Vorzug zu geben, die bei der Ermittlung des fremdvergleichsüblichen Preises die höchste Sicherheit bietet. Bei gleicher Sicherheit sind die transaktionsbezogenen Methoden den Gewinnmethoden vorzuziehen.

    Die transaktionsbezogenen Ansätze werden als Standardmethoden bezeichnet. Bei den Standardmethoden gibt es die Preisvergleichs- und Wiederverkaufsmethode.

     

    Preisvergleichsmethode

    Bei der Preisvergleichsmethode wird von vorhandenen Marktpreisen ausgegangen. Marktpreise sollten dabei jenen Preis darstellen, der für  vergleichbare Geschäfte unter Fremden am Markt gezahlt wird. Ein Beispiel hierfür wären Börsengeschäfte.

    Ist die Möglichkeit der Preisvergleichsanwendung gegeben, ist diese den anderen Standardmethoden vorzuziehen.

     

    Wiederverkaufsmethode

    Durch das Fehlen von Marktpreisen kommt die Wiederverkaufsmethode vor allem in konzernabhängigen Vertriebsgesellschaften zum Einsatz.

    Der Wiederverkaufspreis beruht auf der Annahme, dass bei der Verrechnung von konzerninternen Leistungen ein Gewinnaufschlag im Verrechnungspreis enthalten ist. Dieser Gewinnaufschlag ist in der Regel gleich hoch, wie die Marge am freien Markt wäre.

    Durch das Abziehen der Marge vom internen Verrechnungspreis, erhält man somit den Wiederverkaufspreis.

     

     

    Bei den gewinnorientierten Methoden muss zwischen der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargen-, der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode unterschieden werden:

     

    Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode

    Die Nettomargenmethode ist mit der Wiederverkaufsmethode nahezu identisch. Im Gegensatz zu dieser findet der fremdübliche Vergleich jedoch nicht auf Ebene der Bruttogewinnspanne, sondern auf der Ebene der Nettomarge statt.

    Grundsätzlich sollte die Nettomargenmethode bei Unternehmungen, die aufgrund von Risiko- und Funktionsunterschieden nicht direkt mit dem Branchenschnitt vergleichbar sind, eingesetzt werden. In der Praxis trifft man sie jedoch, aus Gründen der Bequemlichkeit, öfters als die Wiederverkaufsmethoden an.

     

    Bei den steuerlichen Verrechnungspreismethoden wird zwischen transaktions- und gewinnbezogenen Ermittlungsformen unterschieden. Grundsätzlich ist derjenigen Methode der Vorzug zu geben, die bei der Ermittlung des fremdvergleichsüblichen Preises die höchste Sicherheit bietet. Bei gleicher Sicherheit sind die transaktionsbezogenen Methoden den Gewinnmethoden vorzuziehen.

    Die transaktionsbezogenen Ansätze werden als Standardmethoden bezeichnet. Bei den Standardmethoden gibt es die Preisvergleichs- und Wiederverkaufsmethode.

    Preisvergleichsmethode

    Bei der Preisvergleichsmethode wird von vorhandenen Marktpreisen ausgegangen. Marktpreise sollten dabei jenen Preis darstellen, der für  vergleichbare Geschäfte unter Fremden am Markt gezahlt wird. Ein Beispiel hierfür wären Börsengeschäfte.

    Ist die Möglichkeit der Preisvergleichsanwendung gegeben, ist diese den anderen Standardmethoden vorzuziehen.

     

    Wiederverkaufsmethode

    Durch das Fehlen von Marktpreisen kommt die Wiederverkaufsmethode vor allem in konzernabhängigen Vertriebsgesellschaften zum Einsatz.

    Der Wiederverkaufspreis beruht auf der Annahme, dass bei der Verrechnung von konzerninternen Leistungen ein Gewinnaufschlag im Verrechnungspreis enthalten ist. Dieser Gewinnaufschlag ist in der Regel gleich hoch, wie die Marge am freien Markt wäre.

    Durch das Abziehen der Marge vom internen Verrechnungspreis, erhält man somit den Wiederverkaufspreis.

     

     

    Bei den gewinnorientierten Methoden muss zwischen der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargen-, der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode unterschieden werden:

    Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode

    Die Nettomargenmethode ist mit der Wiederverkaufsmethode nahezu identisch. Im Gegensatz zu dieser findet der fremdübliche Vergleich jedoch nicht auf Ebene der Bruttogewinnspanne, sondern auf der Ebene der Nettomarge statt.

    Grundsätzlich sollte die Nettomargenmethode bei Unternehmungen, die aufgrund von Risiko- und Funktionsunterschieden nicht direkt mit dem Branchenschnitt vergleichbar sind, eingesetzt werden. In der Praxis trifft man sie jedoch, aus Gründen der Bequemlichkeit, öfters als die Wiederverkaufsmethoden an.

    Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode

    Bei der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode wird zuerst der interne Gesamtgewinn ermittelt. Dieser wird anschließend, gemäß den betriebswirtschaftlich  geleisteten  Beiträgen, auf die  einzelnen  Bereiche  aufgeteilt.

    Bei der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode wird zuerst der interne Gesamtgewinn ermittelt. Dieser wird anschließend, gemäß den betriebswirtschaftlich  geleisteten  Beiträgen, auf die  einzelnen  Bereiche  aufgeteilt.