• Verrechnungspreise als gezieltes Controllinginstrument

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    Im Zuge der immer weiter voranschreitenden Globalisierung werden aus Unternehmen Konzerne, bei denen eine effiziente Arbeitsteilung und Prozessgestaltung maßgeblich für den Erfolg sind. Unternehmen werden somit immer komplexer und schwieriger zu steuern. Um den Überblick zu bewahren, gibt es eine Vielzahl von Management- und Controlling-Instrumenten. Ein besonders geeignetes Instrument hierfür sind Verrechnungspreise. Verrechnungspreissysteme können in der Unternehmenssteuerung den zentralen Erfolgsfaktor für ein Unternehmen darstellen.

    Vor allem im Bereich der Unternehmenssteuerung wird gerne auf Verrechnungspreissysteme zurückgegriffen. Verrechnungspreise dienen hierbei als Steuergröße in der Entscheidungs- sowie in der Verhaltenssteuerung. Auf der sachlich-inhaltlichen Ebene, der der Entscheidungssteuerung, spielen Verrechnungspreise vor allem im Bereich der Koordination eine wichtige Rolle. Je nach Organisationsstruktur und den internen Leistungsverflechtungen können unterschiedliche Verrechnungspreisansätze angewandt werden. Als zentrales Koordinationsinstrument haben sie Einfluss auf zahlreiche Bereiche. Je nach Anwendung können diese innerbetrieblichen Wertansätze Einfluss auf Entscheidungen im Bereich der Liefer- bzw. Absatzmenge, der Gestaltung internen Markt-Preis-Beziehungen sowie auf das daraus resultierenden Vertriebsverhalten haben. Auch in der Investitionspolitik können Verrechnungspreise essenzielle Entscheidungsträger sein und dadurch wesentlich zum Unternehmenserfolg beitragen. Umso wichtiger ist es, den optimalen Verrechnungspreis  bzw. das optimale Verrechnungspreissystem für das jeweilige Unternehmen zu finden.

    Anhand dieser Homepage sollte ein kurzer Einblick in Welt der Verrechnungspreise gegeben werden. Es soll aufgezeigt werden, wie man Verrechnungspreise ermitteln und einsetzten kann.


  • Steuerliche Bedeutung von Verrechnungspreisen

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    Die Voraussetzungen für die steuerliche Bedeutung von Verrechnungspreisen wurden in Zuge der Globalisierung geschaffen. Unternehmen wuchsen dadurch zu Konzernen heran. Zeitgleich bewirkte dies eine enorme Erhöhung des grenzüberschreitenden innerbetrieblichen Leistungsaustauschs.

    Das Vorhandensein eines  grenzüberschreitenden innerbetrieblichen  Leistungsaustauschs stellt die Basis für eine steuerlich motivierte Verrechnungspreisgestaltung dar. Verrechnungspreise, die im steuerlichen Sinne üblicherweise als Transferpreise bezeichnet werden, dienen hierbei als Bepreisungsinstrument. Anhand von ihnen kann eine gezielte Steuerplanung erfolgen.

    In international organisierten Unternehmungen gibt es eine Vielzahl von legalen Möglichkeiten, welche die Nutzung von zwischenstaatlichen Steuervorteilen ermöglichen.

    Hieraus ergibt sich die Frage, welche Voraussetzungen für das Vorhandensein von zwischenstaatlichen Steuervorteilen gegeben sein müssen.  Diese sind am einfachsten anhand eines selbst erstellten Beispiels erklärbar:

     

    Annahmen:

    Muttergesellschaft – Land A – Steuersatz von 25 %

    Tochtergesellschaft – Land B – Steuersatz von 20 % – somit Niedrigsteuerland

    Indem die Tochtergesellschaft eine innerbetriebliche Leistung für die Muttergesellschaft erbringt, entsteht ein grenzüberschreitender Leistungsaustausch. Anhand von Verrechnungspreisen wird versucht, diese Leistung so zu bepreisen, dass möglichst geringe Steuerkosten anfallen. In diesem Fall wird nach einem möglichst hohen Verrechnungspreisansatz gesucht, der dem Unternehmen die Versteuerung des Gewinnes im Niedrigsteuerland ermöglicht.

    Genau gleich verhält es sich, wenn anhand von Verrechnungspreisen ein Verlust ausgewiesen werden soll. Bei Verlustvorträgen wird versucht, diese anhand von gezielt gewählten Verrechnungspreisen vom Niedrigsteuerland in das Hochsteuerland zu übertragen. Vor allem in der letzten Wirtschaftskrise war diese Möglichkeit der Verlustzuweisung von besonderer Bedeutung.

    Um den steuerlichen Spielraum von Verrechnungspreisen möglichst gering zu halten, wurden seitens der „Organisation for Economic Co-operation and Development“ (OECD)  Verrechnungspreisgrundsätze (VPG) erlassen.