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  • Grenz- oder Vollkosten

    Als Grenzkosten werden jene Kosten bezeichnet, die durch die Produktion einer weiteren Einheit eines bestimmten Produktes in der liefernden Division zusätzlich anfallen. Unter der Voraussetzung, dass ein externer Markt für das Zwischenprodukt fehlt und gleichzeitig keine Kapazitätsbeschränkungen im Unternehmen vorhanden sind, kann ein grenzkostenbasierender Verrechnungspreis das ideale kurzfristige Koordinationsinstrument für ein Unternehmen darstellen.

    Im Gegensatz zu den Grenzkosten, wo nur die zusätzlich anfallenden Kosten je zusätzlich produzierter Einheit betrachtet werden, versucht man mithilfe von Vollkosten die gesamten Kosten abzudecken. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sämtliche Kosten langfristig gedeckt werden müssen. Da somit die Fixkosten in die Kostenbetrachtung mit aufgenommen werden, eignen sich vollkostenbasierende Verrechnungspreise als langfristiges Koordinationsinstrument. Für kurzfristige Entscheidungen (z. B. Annahme eines Zusatzauftrages bei freien Kapazitäten) sind vollkostenbasierende Preise meist nicht geeignet.

    Die Eignung vollkostenbasierender Verrechnungspreise als langfristiges Steuerinstrument ist jedoch sehr umstritten. Das Hauptproblem bei der Ermittlung von Vollkosten liegt darin, dass eine verursachungsgerechte Zurechnung der Gemeinkosten auf einzelne Produkte meist nicht möglich ist. Abnehmende Bereiche können somit mit Kosten, für die sie gar nicht verantwortlich sind, belastet werden. Gleichzeitig wird effizientes Verhalten nicht belohnt und ineffizientes Verhalten geduldet.

    Zusammenfassend ist festzustellen, dass grenzkosten- sowie auch vollkostenbasierende Verrechnungspreise Vor- und Nachteile haben. Unternehmen sollten je nach Bedarf und Situation auf den jeweilig besser geeigneten Ansatz zurückgreifen.